Durch das Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 hat das regelkonforme Löschen für Personalabteilungen eine völlig neue Bedeutung erhalten. Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, personenbezogene Daten zu löschen, wenn sie für die betrieblichen Abläufe nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.
Doch die unterschiedlichen Löschfristen im Blick zu behalten und dafür zu sorgen, dass tatsächlich alle betroffenen Datensätze gelöscht werden, stellt viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Auch ein fehlerhaft durchgeführter Import zwingt bisweilen zum Löschen der falsch eingelesenen Daten.
Die neue Releasefunktion von perbit.insight ermöglicht ein Löschen von Beurteilungen und Abwesenheiten über die Web-Oberfläche. Hierbei können die Personaler wählen, ob alle vorliegenden Datensätze oder eine Auswahl für einen bestimmten Zeitraum entfernt werden sollen. Sie können einen, mehrere oder alle Mitarbeiter auswählen oder die Mitarbeiterauswahl über die gewohnte Filterfunktion einschränken.
Um diese spezielle Funktion für das massenhafte Löschen von Beurteilungen und Abwesenheiten ordnungsgemäß zu nutzen, ist jedoch eine besondere Umsicht notwendig. Denn das Löschen der Daten kann nicht rückgängig gemacht werden! Deshalb steht die Löschfunktion nur Benutzern mit dem Administrationsrecht „Benutzer, Gruppen, Rollen und Zugriffsrechte verwalten“ zur Verfügung.